Wer ist vom Breitbandausbau betroffen?
Alle Grundstücke, welche von der Ausbauplanung betroffen sind, finden Sie unter den Ausbaugebieten. Auf dieser Übersicht finden Sie die Anzahl (circa) der Grundstücke, welche an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen.
Wer ist nicht vom Breitbandausbau betroffen?
Die anschlussfähigen Grundstücke, welche kostenlos/gefördert angeschlossen werden, können von der Gemeinde nicht selbst festgelegt werden, sondern wurden in einem Markterkundungsverfahren ermittelt und entsprechen den Kriterien der Fördermittelgeber.
Wie werde ich vom geplanten Breitbandausbau informiert?
Alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden vor Beginn der Baumaßnahmen angeschrieben. In diesem Schreiben befindet sich unter anderem der Gestattungsvertrag, welcher vor allem die formellen, rechtlichen und ausbautechnischen Details abdeckt.
Welche Kosten entstehen für einen Hausanschluss?
Für die Baumaßnahmen des Hausanschlusses entstehen Ihnen keine Kosten. Möchten Sie den Hausanschluss nutzen (Internet, Telefonie, TV), entstehen hierfür Kosten durch den Provider.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Auf der Übersichtsseite der Ausbaugebiete finden Sie für jeden Wohnplatz Details zum aktuellen Ausbaustand.
Bei konkreten Fragen können Sie die Gemeinde über das Kontaktformular kontaktieren. Ihre Anfrage wird je nach Verantwortlichkeit weitergeleitet.
Die häufigsten Fragen und Antworten werden bei Bedarf ebenso ergänzt.
Wann ist der Ausbau abgeschlossen?
Die gesamten Baumaßnahmen müssen bis Juni 2025 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran erfolgt der Abschluss und die Übergabe der Dokumentation an den Netzbetreiber. Ab der vollständigen Übergabe hat der Netzbetreiber weitere sechs Monate Zeit, das Breitbandnetz aktiv zu schalten.
Was passiert mit meinem bisherigen Telefon/Internetanschluss?
Ihr bestehender Anschluss/Vertrag ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Welcher Zusammenhang besteht zu den vorhandene Telefon/DSL/Kabel-Leitungen zu meinem Grundstück?
Durch den Breitbandausbau werden neue Glasfaserleitungen im Boden von der Straße und bis zur Innenseite Ihres Gebäudes (zum Beispiel Keller) verlegt. Das bedeutet, dass ein komplett neues und von anderen Leitungen unabhängiges Breitbandnetz errichtet wird.
Was muss mit dem Gestattungsvertrag passieren?
Der Gestattungsvertrag ist essenziell, damit ein Grundstück angeschlossen werden darf. Dieser muss vollständig ausgefüllt und an die angegebene Antwortadresse zurückgeschickt werden.
Über welchen Anbieter kann die Breitbandanbindung verwendet werden?
Nach Abschluss aller Maßnahmen wird das Breitbandnetz aktuell von NetCom BW betrieben. Möchte man die neuen Glasfaserleitungen nutzen, so ist aktuell ein Vertrag mit NetCom BW notwendig.
Muss ein neuer Internetvertrag abgeschlossen werden?
Es besteht keine Verpflichtung einen Vertrag mit NetCom BW abzuschließen. Außer man möchte den Hausanschluss nutzen.
Wo wird der Anschluss am Gebäude angebracht?
Die Details der Baumaßnahmen werden im Laufe des Projekts mit Ihnen abgestimmt. Üblich ist, dass der Hausanschluss im Keller mit so wenig Tiefbau wie möglich (Erdrakete), angebracht wird.